ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN


1.  Allgemeines

 

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage und Bestandteil jeder vertraglichen Vereinbarung zwischen der implan event & production GmbH und dem Vertragspartner. Entgegenstehenden Regelungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners widerspricht implan event & production GmbH hiermit ausdrücklich.

 

2.  Vertragsabschluss

Verträge zwischen der implan event & production GmbH und dem Vertragspartner kommen grundsätzlich erst mit der ausdrücklichen Annahme durch die implan event & production GmbH zustande. Angebote sind freibleibend. Der Umfang der vertraglichen Leistungsverpflichtung ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung der implan event & production GmbH und / oder den Angaben in der Vertragsbestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Änderungen oder Abweichungen einzelner Vertragsleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der vereinbarten Vertragsleistungen nicht beeinträchtigen. Die implan event & production GmbH verpflichtet sich, den Auftraggeber unverzüglich über Leistungsänderungen oder Abweichungen in Kenntnis zu setzen.

 

3. Gewährleistung und Haftung, Mitwirkungspflicht

Die Haftung der implan event & production GmbH gegenüber dem Vertragspartner auf Schadensersatz wegen vorverträglicher oder vertraglicher Ansprüche ist auf insgesamt die Höhe des 3-fachen vereinbarten Preises beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch die implan event & production GmbH herbeigeführt wurde.

Im Übrigen wird die Haftung für leichte Fahrlässigkeit – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Es wird zwischen der implan event & production GmbH und dem Vertragspartner vereinbart, dass dieser die Leistungen der implan event & production GmbH grundsätzlich auf eigene Gefahr in Anspruch nimmt.

Eine Haftung aufgrund einer unerlaubten Handlung wird im gleichen Umfang wie unter § 5 Ziffer 1. und 2. – sofern gesetzlich zulässig – beschränkt bzw. ausgeschlossen.

Bei einem Leistungsangebot der implan event & production GmbH mit erhöhtem Risiko kann die implan event & production GmbH die Unterzeichnung eines gesonderten Haftungsausschlusses verlangen. Die implan event & production GmbH verpflichtet sich, auf Verlangen des Vertragspartners  durch den Abschluss oder auf Vermittlung einer entsprechenden Haftpflichtversicherung eine höhere Haftungssumme anzubieten, falls diese Risiken absicherbar sind. Die Versicherungsprämien für die höhere Versicherung werden in diesem Fall der implan event & production GmbH als Auslagen erstattet. Im Übrigen verbleibt es bei den obigen Haftungsregelungen.

Soweit die implan event & production GmbH im Auftrag eines Auftraggebers ihre Leistungen gegenüber Dritten (d.h. Personen, die dem Lager des Vertragspartners zuzurechnen sind, wie z.B. Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers, Gäste des Vertragspartner u. Ä.) anzubieten und zu erbringen hat, stellt der Auftraggeber die implan event & production GmbH von sämtlichen Haftungsansprüchen Dritter frei, soweit diese die vorgenannten Haftungsgrenzen übersteigen. Der Vertragspartner verpflichtet sich zugunsten der implan event & production GmbH gleich lautende Haftungsbeschränkungen und –ausschlüsse mit den Teilnehmern zu vereinbaren.

Die implan event & production GmbH übernimmt keine Haftung für sämtliche seitens des Vertragspartners oder Dritten für die Durchführung von Veranstaltungen zur Verfügung gestellten Materials, Geräte und Plätze. Insoweit stellt der Auftraggeber die implan event & production GmbH von jeglichen Haftungsansprüchen frei, die vom Auftraggeber oder Teilnehmern der implan event & production GmbH gegenüber erhoben werden.

Die implan event & production GmbH haftet insbesondere nicht, wenn das Einsatzpersonal während der Aktion den Weisungen des Auftraggebers unterliegt.

 

4. Preise

Alle Preise verstehen sich rein netto ohne Mehrwertsteuer.

Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Beauftragung von Dritten im Namen und für Rechnung der implan event & production GmbH. Die implan event & production GmbH ist in diesem Falle nicht verpflichtet, über die von Dritten in ihrem Auftrag erbrachten Leistungen Rechnung zu legen oder Rechnungen der von ihr beauftragten Person vorzulegen.

Im Angebot nicht veranschlagte Leistungen, die auf Verlangen des Auftraggebers ausgeführt werden oder aber Mehraufwendungen, die bedingt sind durch unrichtige Angaben des Auftraggebers, durch unverschuldete Transportverzögerungen oder durch nicht termin- oder fachgerechte Vorleistungen Dritter, soweit sie nicht Erfüllungshilfen der implan event & production GmbH sind, werden dem Auftraggeber zusätzlich nach den aktuellen Vergütungssätzen der implan event & production GmbH in Rechnung gestellt.

 

5. Miete

Soweit die implan event & production GmbH Waren jeglicher Art vermietet oder verleiht, hat der Kunde bei Verlust, Beschädigung oder sonstige Beeinträchtigungen der Waren einzustehen. Für Ersatzansprüche der implan event & production GmbH ist der Wiederbeschaffungswert zugrunde zu legen. Der Kunde verpflichtet sich, dieses Risiko seinerseits durch eine Versicherung abzudecken. Auf Wunsch wird ihm die implan event & production GmbH ein entsprechendes Versicherungsangebot ermitteln.

 

6. Transport

Die (Liefer-) Gegenstände reisen stets auf Kosten und Gefahr das Auftraggebers, wenn nichts anderes vereinbart ist. Sofern keine besondere Anweisung vorliegt, bestimmt implan event & production GmbH den Versand nach ihrem Ermessen ohne Verantwortung für eine besondere Verpackung und wählt den nach ihrer Meinung geeignetsten Weg.

Zum Abschluss einer Transportversicherung, deren Kosten der Auftraggeber zu tragen hat, ist implan event & production GmbH berechtigt, jedoch nicht verpflichtet.

Eventuelle Anbsprüche gegen das Transportunternehmen werden auf Verlangen an den Auftraggeber abgetreten.

Gegenstände des Auftraggebers, die zur Leistungserbringung von implan event & production GmbH erforderlich sind, müssen zum vereinbarten Termin frei Haus bzw. an den von implan event & produtiuon GmbH genannten Ort geliefert werden. Die Rücklieferung solcher Teile erfolgt unfrei ab Verwendungsort auf Gefahr des Auftraggebers.

Der von implan event & production GmbH unverschuldete Untergang auf dem Transport oder das Abhandenkommen der angelieferten Materialien am Verwendungsort geht zu Lasten des Auftraggebers.

 

7. Künstlermanagement / Künstlerdarbietungen

Werden Künstler durch die implan event & production GmbH beauftragt, wird zzgl. die Künstlersozialabgabe auf Künstlerhonorare gemäß dem von der Künstlersozialkasse festgelegten Sätzen und dem gesetzlichen, in der BRD abzuführenden Mehrwertsteuersatz, auch wenn dies im Einzelfall nicht gesondert vorgesehen sein sollte, fällig. Sollte eine Mehrwertsteuer an eine andere staatliche Organisation abzuführen sein, so hat der Auftragnehmer Anspruch auf Zahlung dieser Steuer.

Der Vertragspartner bzw. Veranstalter muss sich eigenständig informieren, ob die Musikdarbietung der bevorstehenden Veranstaltung lizenzpflichtig oder -frei ist. Alternativ kann hier eine Überprüfung über die implan event & production GmbH beauftragt werden. Die Anmeldungsverpflichtung bei der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) obliegt ausdrücklich dem Vertragspartner bzw. Veranstalter. Der Vertragspartner stellt die implan event & production GmbH ausdrücklich von dieser Anmeldungsverpflichtung und von jedweder Haftung in diesem Zusammenhang, insbesondere für eventuell anfallende Kosten und strafrechtlicher Verfolgung, frei. Die implan event & production GmbH tritt nicht in die Rechte und Pflichten des Veranstalters ein. Der Veranstalter meldet eigenverantwortlich die gesetzlichen Vorgaben (GEMA).

 

8. Vermittlung

Die implan event & production GmbH haftet nicht für mangelhafte Leistungserbringung oder sonstigem Verhalten der vermittelten Leistungsträger, welches einen Schadensersatz begründen würde.

Die implan event & production GmbH haftet nicht für Leistungsstörungen und Schäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt sind.

Wird bei einem Vermittlungsgeschäft einem der Kunden die ihm obliegende Leistung unmöglich, so ist die implan event & production GmbH von allen Ansprüchen des jeweils anderen Kunden freizustellen. Dies gilt auch für Ansprüche aus Vertragsverletzungen oder sonstigen Schadenersatzansprüchen.

Soweit die implan event & production GmbH als Vermittler und Agentur von Dienstleistungen, künstlerischen Darbietungen usw. tätig ist, ist den jeweiligen Kunden untersagt, die von implan event & production GmbH hergestellten Kontakte für den Abschluss von Direktgeschäften zu nutzen. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung ist die implan event & production GmbH so zu stellen, als wäre das unerlaubte Direktgeschäft von der implan event & production GmbH vermittelt worden. Die implan event & production GmbH hat in diesem Fall Anspruch auf eine Zahlung ihrer üblichen Vermittlungsprovision.

Die implan event & production GmbH ist im Namen und im Auftrag des Kunden vermittelnd tätig. Kosten, die im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung anfallen, wie zum Beispiel GEMA o.ä. sind vom Kunden direkt zu tragen.

 

9. Eigentumsrecht und Urheberschutz

Alle Leistungen der implan event & production GmbH z.B. Ideen, Konzepte, Projektskizzen, Projektpapiere, Werke, Layouts für die Veranstaltungen etc.), auch einzelne Teile daraus, bleiben im Eigentum der implan event & production GmbH. Der Kunde erwirbt durch Zahlung nur das Recht der Nutzung zum vereinbarten Zweck. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit der implan event & production GmbH darf der Kunde die Leistungen der implan event & production GmbH nur selbst und nur für die Dauer des Vertrages nutzen. Änderungen von Leistungen der implan event & production GmbH durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der implan event & production GmbH und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig. Für die Nutzung von Leistungen der implan event & production GmbH, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberechtlich geschützt ist – die Zustimmung der implan event & production GmbH erforderlich. Dafür steht der implan event & production GmbH und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu. Die implan event & production GmbH ist berechtigt, die Produktion auf Bild- und Tonträgern jeder Art zu dokumentieren und alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Foto-, Video- und Filmaufnahmen, sowie sonstige technische Reproduktionen zur Eigenwerbung, oder zu redaktionellen Zwecken zu verbreiten oder zu veröffentlichen und zwar ohne Einschränkung des räumlichen, sachlichen und zeitlichen Geltungsbereichen.

 

10. Kündigung und Stornierung

Der Auftraggeber ist jederzeit zur Kündigung des Vertrages berechtigt.

Werden die vereinbarten Leistungen, gleich aus welchem Grund, vor der Veranstaltung storniert, behält die implan event & production GmbH sich die Geltendmachung einer Entschädigung in Höhe von 15 % der vereinbarten Vergütung vor. Im Falle von kurzfristigen Stornierungen gilt: 

bis 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn 25 % der vereinbarten Vergütung 

bis 2 Monate vor Veranstaltungsbeginn 50 % der vereinbarten Vergütung 

bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 75 % der vereinbarten Vergütung 

bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 90 % der vereinbarten Vergütung 

Bei Stornierungen 13 Tage vor der geplanten Veranstaltung oder kurzfristiger werden 100% der vereinbarten Vergütung  in Rechnung gestellt. zzgl. ggf. durch die Beauftragung Dritter (Dienstleister, Lieferanten etc.) entstandene (Storno-) Kosten. 

Befinden sich die Parteien in einem vorvertraglichen Verhältnis und bricht der Vertragspartner dieses, gleich aus welchem Grund, ab, so behält sich die implan event & production GmbH die Geltendmachung eines angemessenen Schadenersatzes bis zu einer Höhe von 10 % der vereinbarten Vergütung und der bereits entstandenen Kosten vor. Dem Vertragspartner bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. 

 

11. Höhere Gewalt

Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigungen erheblicher Art durch nicht vorhersehbare und außergewöhnliche Umstände wie z.B. Krieg, innere Unruhe, Epidemien, Pandemien, währungs-, handelspolitische oder sonstige hoheitliche Maßnahmen (Entzug der Landerechte, Grenzschließungen, etc.) Naturkatastrophen, Havarien, Zerstörung von Unterkünften, Streik, Aussperrung, Betriebsstörung oder gleichgewichtige Vorfälle und zwar gleichgültig, ob diese bei der implan event & production GmbH oder seinen Leistungsträgern eintreten, berechtigen beide Teile zum Rücktritt. 

Im Falle des Rücktritts kann die implan event & production GmbH für erbrachte oder noch zu erbringenden Leistungen eine nach § 471 BGB zu bemessenden Entschädigung verlangen. 

Beruft sich ein Dienstleister bzw. Subunternehmer gegenüber der implan event & production GmbH auf Höhere Gewalt und führt die im Subunternehmerverhältnis geschuldete Leistung aufgrund dieser Berufung nicht aus, so wird auch die implan event & production GmbH von seiner Leistungspflicht gegenüber dem Auftraggeber frei, soweit sie diese schuldet (z.B. als Generalunternehmerin). Die implan event & production GmbH wird sich um geeignete Ersatzleistungen bemühen, für deren Aufwand sich die Vergütung im Zweifel am üblichen Vergütungssatz der implan event & production GmbH bemisst. 

Der Rücktritt ist schriftlich und unverzüglich nach Eintritt des Rücktrittsgrundes zu erklären.

 

12. Unwirksamkeit von einzelnen Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die Berichtigung von Irrtümern sowie Schreib- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.

 

13. Zahlungsbedingungen

Rechnungen der implan event & production GmbH sind, wenn nicht vertraglich anders vereinbart, 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig.

implan event & production GmbH berechnet Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß  § 288 II BGB.

Muss die implan event & production GmbH zur Erfüllung der vertraglichen Leistungen bei dritten Dienstleistern in Vorkasse gehen, kann dieser Betrag dem Kunden ebenfalls vorab als Teilrechnung gestellt werden.

Bei Projekten ab einem Umfang von 5.000,00 € behält die implan event & production GmbH sich die Erstellung von Abschlagszahlungen vor, da zu erbringende Vorleistungen vor Veranstaltungsbeginn beglichen werden müssen. Diese Abschlagszahlungen werden wie folgt aufgegliedert:

30 % des Vertragsvolumens zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer bei Vertragsabschluss. 50 % des Vertragsvolumens zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn und die Restzahlung in Höhe von 20 % des Vertragsvolumens zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer unmittelbar nach der Veranstaltung. Wir behalten uns vor, auch andere Zahlungsbedingungen zur Anwendung zu bringen. Diese werden dann ausdrücklich in der Auftragsbestätigung erwähnt.

Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.

Bei Vertragsrücktritt oder bei Vertragsänderungen behält sich die implan event & production GmbH für erbrachte Planungs– und Vorbereitungsleistungen das Einfordern von Schadensersatzansprüchen vor.

Bei Zahlungsverzug sind wir nach angemessener Fristsetzung berechtigt, ohne Ablehnungsandrohung vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz für erbrachte Planungs- und Vorbereitungsleistungen zu fordern. Bei Zahlungsverzug nach erbrachter Leistung, wird je Mahnbrief oder Email, eine Bearbeitungsgebühr von 5,- €  erhoben. Kosten, die nach der zweiten Mahnung entstehen, werden von einem Inkassodienst gesondert berechnet. Die Festsetzung von Verzugszinsen erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

Einwendungen gegen Entgeltabrechnungen der implan event & production GmbH sind sofort nach Rechnungserhalt, aber spätestens jedoch zwei Wochen nach Rechnungsdatum zu erheben. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung.

 

14. Schlussbestimmungen

Die implan event & production GmbH ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehungen oder im Zusammenhang mit dieser, erhaltenen Daten über den Kunden, gleich ob diese vom Kunden selbst oder von Dritten stammen, gemäß dem Datenschutzgesetz zu verarbeiten und aufzubewahren. Wir garantieren, dass keine Weitergabe von Kundendaten erfolgt, wenn es nicht für die Ausführung des Auftrages erforderlich ist.

implan event & production GmbH verpflichtet sich, sämtliche ihr im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss zugänglichen Informationen und Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet werden, oder nach sonstigen Umständen eindeutig als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers erkennbar sind, geheim zu halten und sie – soweit nicht zur Erreichung des Vertragszweckes geboten- weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder zu verwerten.

 

15. Gerichtstand und Erfüllungsort

Erfüllungsort ist – soweit gesetzlich zulässig – Stuttgart

Gerichtsstand für sämtliche zwischen den Parteien sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten sind Amtsgericht und Landgericht Stuttgart, soweit der Auftraggeber Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Über das Vertragsverhältnis entscheidet deutsches Recht.